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Artikel 46 - Diplomatischer und konsularischer Schutz
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Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger genießen im Hoheitsgebiet eines
Drittlands, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie
besitzen, nicht vertreten ist, den Schutz durch die diplomatischen und
konsularischen Behörden eines jeden Mitgliedstaats unter denselben
Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates.