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Artikel 33 - Familien- und Berufsleben
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1. Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie
wird gewährleistet.
2. Um Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen zu
können, hat jeder Mensch das Recht auf Schutz vor Entlassung aus
einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund sowie den
Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub und auf einen
Elternurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes.