mirror of
https://git.ludikovsky.name/git/gesetze.git
synced 2024-05-18 18:25:32 +02:00
9 lines
524 B
Markdown
9 lines
524 B
Markdown
Artikel 27 - Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen
|
|
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
|
|
|
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertreter muss auf
|
|
den geeigneten Ebenen eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung in
|
|
den Fällen und unter den Voraussetzungen gewährleistet sein, die nach
|
|
dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und
|
|
Gepflogenheiten vorgesehen sind.
|