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Artikel 24 - Rechte des Kindes
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1. Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr
Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern.
Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in
einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden
Weise berücksichtigt.
2. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder
privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige
Erwägung sein.
3. Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und
direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht
seinem Wohl entgegen.