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Präambel
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2017-03-27 11:06:34 +02:00
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission proklamieren
feierlich den nachstehenden Text als Charta der Grundrechte der
Europäischen Union.
**CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION**
2017-03-27 11:06:34 +02:00
Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer
Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer
engeren Union verbinden.
In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet
sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des
Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht
auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie
stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die
Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts begründet.
Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen
Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker
Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der
Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und nachhaltige
Entwicklung zu fördern und stellt den freien Personen-,
Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die
Niederlassungsfreiheit sicher.
Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der
Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und
technologischen Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken,
indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden.
Diese Charta bekräftigt unter Achtung der Zuständigkeiten und Aufgaben
der Union und des Subsidiaritätsprinzips die Rechte, die sich vor allem
aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen und den gemeinsamen
internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, aus der
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, aus den von der Union und dem Europarat beschlossenen
Sozialchartas sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der
Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch
die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender
Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums
des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der
Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert
wurden.
Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortung und mit Pflichten
sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen
Gemeinschaft und den künftigen Generationen verbunden.
Daher erkennt die Union die nachstehend aufgeführten Rechte, Freiheiten
und Grundsätze an.