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[Da­ten­schutz - Grund­ver­ord­nung]{style="font-size: 95%"}
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Bedeutung für kleine Unternehmen
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Inhalt
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- Was ist die DSGVO
- Definitionen
- Personenbezogene / Sensible Daten
- Verarbeitung
- Umgang mit und Erfassung von personenbezogenen Daten
- Verantwortlichkeiten & Haftungen
- Rechte und Pflichten
- Verarbeitungsverzeichnis
- Datenschutzbeauftragter
- Fragen?
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Wer sind wir?
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- Verein `/usr/space`, besteht seit Mai 2015
- Wollen Menschen über Technik zusammenbringen & dafür begeistern
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Was ist die DSGVO
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- Rechtlich Bindende Verordnung der EU
- Als Verordnung direkt in allen EU-Staaten rechtlich bindend
- Gültig ab 24. Mai 2016
- Bindend ab 25. Mai 2018
- Regelt die Prozesse, Verantwortungen & Strafen bei der Verarbeitung
von personenbezogenen Daten
- Ersetzt die DSG2000
- Verschärfte Haftung bei Verstößen und Fahrlässigkeiten
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- Erfassung = Verarbeitung
- Nicht nur elektronisch, auch strukturiert auf Papier
- Strukturiert = mit Index, als Formular z.B.
- DSG2000: Vieles bereits dort geregelt
- Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen
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Definitionen
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Personenbezogene Daten
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- Alle Informationen die sich auf eine natürliche Person beziehen
- Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Haarfarbe, Finanzinformationen,
E-Mail, …
- Und diese direkt oder indirekt identifizierbar machen
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Beispiel:
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- Direkt: per Name + Geburtsdatum
- Indirekt: im Unternehmen 15 Männer, 2 Frauen, im Fragebogen M/W zur
Auswahl
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Sensible Daten
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- Personenbezogene Daten, deren bekannt werden einen potentiellen
Nachteil mit sich bringen können
- Sexuelle Identität, Religiosität, politische Meinung,
Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, Fotos und Videos,
- Gesundheitsdaten bedeuten auch Krankenstandsmeldung!
- Sobald signifikater Teil der Verarbeitung sensible Daten umfasst:
Da­ten­schutzbe­auf­trag­ter Pflicht!
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- Signifikant: Streitpunkt, wird erst noch von DSB geregelt
- Fotos: Im Mitarbeiterverzeichnis, E-Mail ok, in Verbindung mit
Gehaltsdaten unzulässig
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Verarbeitung
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Umgang mit personenbezogenen Daten
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- Zugriff darf nur bestimmten Personen gestattet sein
- Nur im Rahmen der Tätigkeit wenn begründet
- Keine Daten ausserhalb des unbedingt benötigten
- Absicherung nach Stand der Technik
- Jede Verarbeitung braucht einen Prozess, der im
Verfahrensverzeichnis dokumentiert ist
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<aside class="notes">
- Für Verarbeitung von Gehaltsdaten ist kein Zugriff auf Geschlecht
oder Alter notwendig.
- Ausnahmen bestätigen die Regel
- Details zu Verfahrensverzeichnis später
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Erfassung von personenbezogenen Daten
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- Opt-In: nur erfassen, wenn Person dem zustimmt
- Informiertes Einverständnis: Person muss informiert werden, welche
Daten zu welchem Zweck erfasst werden
- Minimale Erfassung: Anwendungen dürfen nur das unbedingt notwendige
erfassen.
Verantwortlichkeiten & Haftungen
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- Hauptverantwortlich: Geschäftsführer
- Kann Umsetzung delegieren
- Haftung kann nicht komplett abgegeben werden
- Strafen
- 4% des Jahresumsatzes des Unternehmens
- € 20 Mio.
- Je nachdem was mehr ist!
- Tatsächliche Strafe im Ermessen der Da­ten­schutzbehörde
<aside class="notes">
Abgegebene Verantwortung kann nur soweit übernommen werden wie
entsprechende Ausbildung vorhanden ist Strafen für vorsätzliches
Fehlverhalten sicher höher als einfache Versäumnisse Schlecht
geführtes Verfahrensverzeichnis &lt; kein Verfahrensverzeichnis Zu
lasche Zugriffssicherung &lt; Keine Zugriffssicherung
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Verantwortlichkeiten & Haftungen
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- Auskunftspflicht an Da­ten­schutzbehörde
- Meldepflicht für neue Anwendungen entfällt
- Verarbeitungsverzeichnis ist Pflicht!
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DSG2000: Jede Verarbeitung muss vorher gemeldet werden. Entfällt bei
DSGVO DSB kann jederzeit ohne Ankündigung Kontrollen durchführen
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Rechte und Pflichten
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Rechte und Pflichten
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- Recht auf Auskunft: jede Person kann jederzeit über jede
Kontaktmöglichkeit Auskunft über ihre verarbeitete Daten verlangen
- Innerhalb von 4 Wochen ab Eingang zu erledigen
- In komplexen Fällen um 2 Monate verlängerbar, ist zu begründen
<aside class="notes">
Jede! Kontaktmöglichkeit! Telefon, Fax, Email, Brief, …
**Aber**: Person muss ggf. genug Angaben für exakte
Identifikation bekannt geben, und muss ggf. Identität nachweisen
(Ausweiskopie, …) Prozess muss ggf auch ins
Verfahrensverzeichnis Antwort muss bei sensiblen Daten gesichert
sein: physisches Medium / verschlüsselt / verschlossener Brief
</aside>
Rechte und Pflichten
--------------------
- Recht auf Vergessen / Löschung: jede Person kann jederzeit über jede
Kontaktmöglichkeit die Löschung ihrer Daten verlangen
- Innerhalb von 4 Wochen ab Eingang zu erledigen
- In komplexen Fällen um 2 Monate verlängerbar, ist zu begründen
- Ausnahme: Löschung aus rechtlichen Gründen nicht möglich
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Rechnungsdaten z.B. 7 Jahre aufzuheben Alles andere ist zu löschen!
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Sonst gelten gleiche Bedingungen wie bei Auskunft
</aside>
Rechte und Pflichten
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- Recht auf Übertragung: jede Person kann jederzeit über jede
Kontaktmöglichkeit die Ausfertigung ihrer Daten in einem
maschinenlesbaren Format verlangen, zur Übertragung an ein anderes
Unternehmen
- Innerhalb von 4 Wochen ab Eingang zu erledigen
- In komplexen Fällen um 2 Monate verlängerbar, ist zu begründen
<aside class="notes">
Gleiche Bedingungen wie bei Auskunft
</aside>
Rechte und Pflichten
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- Informationspflicht:
- bei Datenverlusten (Datendiebstahl) ist innerhalb von 72h ab
bekannt werden die Da­ten­schutzbehörde zu informieren
- bei sensiblen Daten auch die betroffenen Personen
Verarbeitungsverzeichnis
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Verarbeitungsverzeichnis
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- Aufzeichnung aller Verarbeitungsvorgänge
- Nicht unter 250 Mitarbeitern
- Ausnahme
- Rechte oder Freiheiten der betroffenen Personen gefährdet
- Wenn Daten nicht nur gelegentlich verarbeitet werden
- Im Zweifel ist es besser eines zu führen
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<aside class="notes">
- Rechte und Freiheiten: z.B. Gesundheitsdaten oder Finanzdaten als
Hauptverarbeitung
- Nicht nur gelegentlich: Eine Buchhaltungsfirma, die typischerweise
Gehaltsdaten verarbeitet, hat eines zu führen
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</aside>
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2018-04-03 15:17:26 +02:00
Beispiel
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![Übersicht](img/Verarbeitungsverzeichnis_Beispiel_00.png)
Beispiel
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![Stammdaten](img/Verarbeitungsverzeichnis_Beispiel_01.png)
Beispiel
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![Basisdaten](img/Verarbeitungsverzeichnis_Beispiel_02.png)
Beispiel
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![Fristen](img/Verarbeitungsverzeichnis_Beispiel_03.png)
Beispiel
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![Weitergabe](img/Verarbeitungsverzeichnis_Beispiel_04.png)
Beispiel
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![Maßnahmen](img/Verarbeitungsverzeichnis_Beispiel_05.png)
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Da­ten­schutzbe­auf­trag­ter
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Da­ten­schutzbe­auf­trag­ter
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- Pflicht für Firmen mit &gt;250 MA *oder*
- 10 MA hauptsächlich mit der Verarbeitung beschäftigt sind *oder*
- Hauptsächtlich sensible Daten verarbeitet werden
- Aufgaben:
- Führung des Verarbeitungsverzeichnisses
- Kontrolle und Dokumentation der Verarbeitungsprozesse, schon bei
der Konzeption
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Links
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Links
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- Datenschutzbehörde: https://www.dsb.gv.at/datenschutz-grundverordnung
- Info-Seite der WKO: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Checkliste.html
- Text der DSGVO: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/
Links
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- Präsentation: https://gitlab.usrspace.at/…
- Verein `/usr/space`: https://usrspace.at
- Präsentation ist [CC-BY-SA 4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de)
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Fragen?
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