Zusätzliche optionale Vorstandsmitglieder #3
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@ -283,9 +283,12 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus
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(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus
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Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in und soweit von der
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Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in und soweit von der
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Generalversammung gewählt auch jeweils Stellvertreter/in von
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Generalversammung gewählt auch jeweils Stellvertreter/in von
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Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in. Zusätzlich kann
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Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in. Optionale
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der Vorstand bis zu drei Beisitzer zur Erfüllung eines spezifisches
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Vorstandspositionen sind Mediensprecher/in und Eventmanager/in,
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Aufgabengebiets bestellen.
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wobei deren Aufgaben im Falle einer Nichtbesetzung vom restlichen
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Vorstand übernommen werden. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei
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Beisitzer zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets
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bestellen.
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(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand
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(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand
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hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine
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hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine
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Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren. Hierfür ist die
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Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren. Hierfür ist die
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