Änderung §6 Abs 4 entsprechend Antrag bei GV 2023
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@ -129,10 +129,11 @@ Statuten des Vereins zur Förderung der technisch-sozialen Kompetenz und Kreativ
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der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
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(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch
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wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen
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unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Als grobe Verletzung seiner
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Mitgliedspflichten gilt auch die übermäßige Inanspruchnahme der
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Vereinsmittel durch einzelne Mitglieder, wenn dadurch der
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Vereinszweck insgesamt gefährdet wird.
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unehrenhaften Verhaltens, insbesondere gegen die Intentionen des Vereins
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(siehe §2 Abs 2) nachweislich verstößt, verfügt werden. Als grobe
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Verletzung seiner Mitgliedspflichten gilt auch die übermäßige
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Inanspruchnahme der Vereinsmittel durch einzelne Mitglieder, wenn dadurch
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der Vereinszweck insgesamt gefährdet wird.
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(5) Mitglieder die 3 Monate oder kürzer Mitglied des Vereins sind können
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vom Vorstand mündlich ausgeschlossen werden. Für solche Mitglieder
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gibt es keine Einspruchsmöglichkeit und der Ausschluss tritt sofort
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