Änderung §6 Abs 4 entsprechend Antrag bei GV 2023

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@ -129,10 +129,11 @@ Statuten des Vereins zur Förderung der technisch-sozialen Kompetenz und Kreativ
der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch
wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen
unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Als grobe Verletzung seiner
Mitgliedspflichten gilt auch die übermäßige Inanspruchnahme der
Vereinsmittel durch einzelne Mitglieder, wenn dadurch der
Vereinszweck insgesamt gefährdet wird.
unehrenhaften Verhaltens, insbesondere gegen die Intentionen des Vereins
(siehe §2 Abs 2) nachweislich verstößt, verfügt werden. Als grobe
Verletzung seiner Mitgliedspflichten gilt auch die übermäßige
Inanspruchnahme der Vereinsmittel durch einzelne Mitglieder, wenn dadurch
der Vereinszweck insgesamt gefährdet wird.
(5) Mitglieder die 3 Monate oder kürzer Mitglied des Vereins sind können
vom Vorstand mündlich ausgeschlossen werden. Für solche Mitglieder
gibt es keine Einspruchsmöglichkeit und der Ausschluss tritt sofort