Eintragung des Namens /usr/space in die Statuten

§1 Z1, vorne an gestellt, damit die Kurzfassung mehr der Offizielle Name ist, geht das?
§3 Z2 und §7 Z6, Vereinsräumlichkeiten geändert auf /usr/space
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Stefan 2018-01-10 11:47:09 +01:00
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@ -4,7 +4,7 @@ Statuten des Vereins zur Förderung der technisch-sozialen Kompetenz und Kreativ
§ 1 - Name, Sitz, und Tätigkeitsbereich
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(1) Der Verein führt den Namen „Vereins zur Förderung der
(1) Der Verein führt den Namen „/usr/space - Vereins zur Förderung der
technisch-sozialen Kompetenz und Kreativität“.
(2) Er hat seinen Sitz in Leobersdorf und erstreckt seine Tätigkeit auf
das südliche Niederösterreich.
@ -33,11 +33,11 @@ Statuten des Vereins zur Förderung der technisch-sozialen Kompetenz und Kreativ
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten
ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Zentrales ideelles Mittel ist die Schaffung und der Betrieb von
Werkstätten und Projektzentren im Folgenden Vereinsräumlichkeiten
Werkstätten und Projektzentren im Folgenden /usr/space
genannt für freies kreatives Schaffen und als Treff- und
Ausgangspunkt für Weiterbildung, Wissenstransfer, und
technisch-kreativen Enthusiasmus. Die Schaffung und der Betrieb des
Vereinsräumlichkeiten dient insbesondere
/usr/space dient insbesondere
(a) zum allgemeinen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen
den Vereinsmitgliedern untereinander, mit anderen (nationalen
und internationalen) Vereinigungen mit ähnlichen Zielsetzungen
@ -186,7 +186,7 @@ Statuten des Vereins zur Förderung der technisch-sozialen Kompetenz und Kreativ
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach
Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und
der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Insbesondere müssen
die Mitglieder das Vereinsräumlichkeiten und dessen Ausstattung und
die Mitglieder des /usr/space und dessen Ausstattung und
Einrichtungen zu jedem Zeitpunkt pfleglich und mit der gebotenen
Sorgfalt behandeln. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse
der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden