From 0900abcae05834d5728d3f2538a4993813008ac4 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Peter Ludikovsky Date: Tue, 5 Apr 2022 09:25:34 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Zus=C3=A4tzliche=20optionale=20Vorstandsmitglie?= =?UTF-8?q?der?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Um einen einfacheren Einstieg in die Vorstandsarbeit zu bieten möchte ich 2 zusätzliche Vorstands-Rollen einführen: - Mediensprecher/in Eine Person die für die Kontakte zu Medien zuständig ist, von der Betreuung der Social Media Accounts bis zur Erstellung von Pressetexten. - Veranstaltungsorganisator/in Eine Person die für die Organisation von Veranstaltungen verantwortlich ist. Das betrifft Repair-Cafés, Generalversammlungen, Geekends, … und betrifft die Koordination mit eventuellen Personen außerhalb des Vereins, Verteilung von Aufgaben bei der Durchführung, … --- Statuten/statuten.md | 9 ++++++--- 1 file changed, 6 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/Statuten/statuten.md b/Statuten/statuten.md index a13d869..23d4c3d 100644 --- a/Statuten/statuten.md +++ b/Statuten/statuten.md @@ -283,9 +283,12 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils Stellvertreter/in von - Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in. Zusätzlich kann - der Vorstand bis zu drei Beisitzer zur Erfüllung eines spezifisches - Aufgabengebiets bestellen. + Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in. Optionale + Vorstandspositionen sind Mediensprecher/in und Eventmanager/in, + wobei deren Aufgaben im Falle einer Nichtbesetzung vom restlichen + Vorstand übernommen werden. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei + Beisitzer zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets + bestellen. (2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren. Hierfür ist die