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## Artikel 7
Artikel 7
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1. Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt,
des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekentnisses sind
ausgeschlossen.
2. Den öffentlichen Angestellten, einschließlich der Angehörigen des
Bundesheeres, ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen
Rechte gewährleistet.

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## Artikel 8
Artikel 8
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Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten
bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.

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## Artikel 9
Artikel 9
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Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes gelten als
Bestandteil des Bundesrechtes.

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## Artikel 10
Artikel 10
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Bundessache ist die Gesetzgebung und die Vollziehung in folgenden
Angelegenheiten:
1. Bundesverfassung, insbesondere Wahlen zum Nationalrat,
Volksabstimmungen auf Grund der Bundesverfassung;
Verfassungsgerichtsbarkeit;
2. äußere Angelegenheiten mit Einschluß der politischen und
wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland, insbesondere
Abschluß aller Staatsverträge; Grenzvermarkung; Warun- und
Viehverkehr mit dem Ausland; Zollwesen;
3. Regelung und Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des
Austrittes aus ihm; Ein- und Auswanderungswesen; Paßwesen;
Abschiebung, Abschaffung, Ausweisung und Auslieferung aus dem
Bundesgebiet sowie Durchlieferung;
4. Bundesfinanzen, insbesondere öffentliche Abgaben, die ausschließlich
oder teilweise für den Bund einzuheben sind; Monopolwesen;
5. Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen; Maß- und Gewichts-, Normen-
und Punzierungswesen;
6. Zivilrechtswesen einschließlich des witschaftlichen
Assoziationswesens; Strafrechtswesen mit Ausschluß des
Verwaltungsstrafrechtes und Verwaltungsstrafverfahrens in
Angelegenheiten, die in den selbstständigen Wirkungsbereich der
Länder fallen; Justizpflege; Verwaltungsgerichtsbarkeit;
Urheberrecht; Pressewesen; Enteignung, soweit sie nicht
Angelegenheiten betrifft, die in den selbstständigen Wirkungsbereich
der Länder fallen; Angelegenheiten der Notare, der Rechtsanwälte und
verwandter Berufe;
7. Vereins- und Versammlungsrecht;
8. Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie; Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbes; Patentwesen sowie Schutz von Mustern,
Marken und anderen Warenbezeichnungen; Angelegenheiten der
Patentanwälte; Ingenieur- und Ziviltechnikerwesen; Kammern für
Handel, Gewerbe und Industrie;