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2017-03-08 17:14:30 +01:00
§28 - Widerspruchsrecht
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2017-03-27 10:41:48 +02:00
1. Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat
jeder Betroffene das Recht, gegen die Verwendung seiner Daten wegen
Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen,
die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber
der Datenanwendung Widerspruch zu erheben. Der Auftraggeber hat bei
Vorliegen dieser Voraussetzungen die Daten des Betroffenen binnen
acht Wochen aus seiner Datenanwendung zu löschen und allfällige
Übermittlungen zu unterlassen.
2. *(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 132/2015)*
3. § 27 Abs. 4 bis 6 gelten auch in den Fällen der Abs. 1 und 2.
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