diff --git a/Statuten/statuten.md b/Statuten/statuten.md index a13d869..99f1015 100644 --- a/Statuten/statuten.md +++ b/Statuten/statuten.md @@ -56,7 +56,6 @@ Statuten des Vereins zur Förderung der technisch-sozialen Kompetenz und Kreativ Vereinsmitgliedern untereinander, mit anderen (internationalen) Vereinigungen mit ähnlichen Zielsetzungen und der allgemeinen Öffentlichkeit. - (3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen insbesondere aufgebracht werden durch (a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, @@ -222,7 +221,6 @@ Schiedsgericht (§ 15). VereinsG, § 14 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten), (e) Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten) binnen vier Wochen statt. - (3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein @@ -283,9 +281,12 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils Stellvertreter/in von - Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in. Zusätzlich kann - der Vorstand bis zu drei Beisitzer zur Erfüllung eines spezifisches - Aufgabengebiets bestellen. + Obmann/Obfrau, Schriftführer/in, sowie Kassier/in. Optionale + Vorstandspositionen sind Mediensprecher/in und Eventmanager/in, + wobei deren Aufgaben im Falle einer Nichtbesetzung vom restlichen + Vorstand übernommen werden. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei + Beisitzer zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets + bestellen. (2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren. Hierfür ist die @@ -321,7 +322,6 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: (8) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs. 10). - (9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft. @@ -462,5 +462,4 @@ seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34ff BAO zu verwenden. Soweit möglich soll das Vermögen einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser - Verein verfolgt. - + Verein verfolgt. \ No newline at end of file